Satzung
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
01 Der Verein führt den Namen “Designserver Sachsen e.V.”
02 Er wird im Gebiet des Landes Sachsen tätig und hat seinen Sitz in Dresden.
03 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
01 Der Verein verfolgt die Weiterentwicklung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Designbranche. Die sächsischen Design- und Entwicklungsbüros sollen dafür verstärkt mit Forschungs- und Entwicklungsbereichen der Industrie und mit Institutionen vernetzt werden. Darüber hinaus fördert der Verein das Bewußtsein für Design bei Konsumenten, Land und Industrie.
- Das Hauptmittel des Vereins dafür bildet die Internetplattform “designserversachsen”. Sie wird vom Verein aufgebaut und betrieben. Über sie werden folgende Ziele kommuniziert und gefördert:
- Produktdesign als interdisziplinäre Innovationskomponente
- Integration von Produktdesign als Innovationskomponente in Entwicklungsprozessen der Industrie
- Information der Industrie über vorhandene Design- und Entwicklungskapazitäten in Sachsen
- Information der Industrie und der Designbüros über internationale und nationale Designtrends
- Information der Designbüros über relevante Entwicklungen in der Forschung, der Industrie, Kultur und Gesellschaft
- Vernetzung des Designservers mit anderen entwicklungsrelevanten Branchenservern und Datenbanken
- Information der Industrie und der Designbüros über Förderprogramme des Freistaates Sachsen
- Informationen zu designrelevanten Veranstaltungen und Veranstaltungsorten.
Ein weiteres Mittel ist die Durchführung von Fach- und Informationsveranstaltungen sowie Ausstellungen zum Thema Design.
03 Mittelfristiges Ziele
- Aufbau einer permanenten, regionalen Designinfrastruktur im Freistaat Sachsen.
- Aufbau und Pflege der Verbindungen zu Branchenverbänden sowie den für Design relevanten Stellen des Freistaates Sachsen.
- Zusammenarbeit mit in - und ausländischen Partnern bei der Realisation öffentlichkeitswirksamer Wirtschafts- Kultur- und Designereignisse, Ausstellungen und Publikationen.
- Erweiterung der Förderung und Information um den Bereich Marketing als wichtiges Element erfolgreicher Produktpolitik.
04 Pflichten
Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich monatlich über vereinsinterne Neuigkeiten auf der Internetseite des Vereins zu informieren.
§ 3 Mitgliedschaft
01 Der Verein kennt folgende Kreise der Mitgliedschaft:
- Ordentliche Mitglieder
- Fördernde Mitglieder
- Ehrenmitglieder
02 Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die auf dem Gebiet des Design tätig sind oder dem Design verpflichtet sind und die Ziele und Aufgaben der Satzung anerkennen.
03 Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die dem Thema Design im weitesten Sinne nahe stehen und den Verein maßgeblich unterstützen, ohne die ordentliche Mitgliedschaft erwerben zu wollen.
04 Ehrenmitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die sich um das Design und die vom Verein verfolgten Ziele besondere Verdienste erworben haben.
05 Der Beitritt zum Verein erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren. Das Mindestalter natürlicher Personen für die Aufnahme beträgt 18 Jahre. Der Beitrittsantrag erfolgt schriftlich. Die Entscheidung zur Aufnahme trifft der Vorstand.
07 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die Austrittserklärung ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss mindestens drei Monate vorher beim Vorstand schriftlich vorliegen. Der Beitrag für das laufende Jahr ist voll zu entrichten.
08 Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand
- wenn der Beitrag nach einmaliger schriftlicher Mahnung nicht entrichtet wird
- bei schwerwiegenden Verstößen gegen Festlegungen der Satzung.
Der Ausschluss entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der rückständigen Mitgliedsbeiträge. Das ausgeschlossene Mitglied kann in der dem Ausschluss folgenden Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen.
§4 Vereinsorgane
01 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Termin und Tagesordnung sind mindestens vier Wochen zuvor auf der Internetplattform und per E-Mail bekannt zu geben.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
- die Wahl des Vorstands
- die Entgegennahme des Geschäftsberichts
- die Prüfung der Kassenverwaltung
- die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und der Tarife für die Nutzung der Internetplattform
- die Entlastung des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen ist. Bei Beschlussfassung entscheidet eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für einen Beschluss der Änderung der Satzung ist eine 3/4 Mehrheit der Erschienenen notwendig.
Bei Verhinderung der Teilnahme an der Mitgliederversammlung besteht die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe, wenn die entsprechenden Beschlüsse bzw. Satzungsänderungen mit der Tagesordnung schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben wurden.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit durch Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag eines Viertels der ordentlichen Mitglieder mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angaben des Zwecks und der Gründe vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden.
02 Der Vorstand
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins gemäß der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. Er arbeitet ehrenamtlich und setzt sich zusammen aus
- dem Vorsitzenden des Designserver Sachsen e.V.
- dem Stellvertreter
- drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB vertreten . Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Darüber hinaus ist die jederzeitige Abwahl und Wiederwahl möglich. Der jeweilig amtierende Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist und seine Amtstätigkeit aufnehmen kann. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens 3/5 seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Vorstand kann Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, von sich aus vornehmen.
03 Protokollführung
Von allen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sind sinngemäße Protokolle zu führen.
Beschlüsse müssen in vollem Wortlaut fixiert werden. Sie sind vom Vorstandsvorsitzenden bzw. seinem Vertreter und dem Protokollführer zu unterschreiben.
§ 5 Finanzielle Mittel
01 Ordentliche Mitglieder bezahlen einen Beitrag. Die Höhe der Beiträge wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.
02 Die Nutzung der Internetplattform “designserversachsen” als Präsentationsplattform ist kostenpflichtig. Nur ordentliche Mitglieder des Vereins mit Firmensitz in Sachsen können die Internetseite “designserversachsen” als Präsentationsplattform nutzen.
03 Der Verein bemüht sich darüber hinaus um staatliche, institutionelle oder industrielle Unterstützung zur Realisierung seiner Zwecke.
04 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
05 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
06 Der Verein haftet ausschließlich mit dem Vereinsvermögen.
§ 6 Schlußbestimmungen
01 Die Auflösung des Vereins bedarf der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit 2/3 der erschienenen Mitglieder.
02 Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der ausschließlichen Zweckbestimmung entsprechend § 2 der Satzung.
03 Die letzte Fassung erfolgte mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 12.08.2005.
04 Der Gerichtsstand ist Dresden.